Zentrale Postanschrift der Stadtverwaltung:
Stadt Münster
48127 Münster
Telefonzentrale:
02 51/ 4 92-0
Fax 02 51/ 4 92-77 00
Telefonverzeichnis (pdf, 40 KB)
Bundeseinheitliche Behördenrufnummer: 115
Amtliche Bekanntmachungen werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Ein Aushang befindet sich am Stadthaus 1, Eingang Syndikatsplatz, 48143 Münster.
Informationen zu Ansprechpartnern und Dienstleistungen:
Zugangseröffnung
Die Stadt Münster bietet neben persönlichen Vorspracheterminen und Telefonaten unter den oben genannten Kontaktdaten die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren ist nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW), § 36a Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) und § 87a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Für das Privatrecht gilt § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.
Kontakt per E-Mail
Der Kontakt per E-Mail kann auf verschiedene Arten erfolgen. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen sowie die Besonderheiten beim Versand spezieller E-Mails werden nachfolgend jeweils zugehörig erläutert.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit E-Mail-Adressen der Endung @stadt-muenster.de und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.
E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden gefiltert. Wenn Ihre E-Mails Viren enthalten, werden diese E-Mails komplett von den von der Stadt eingesetzten Virenschutzprogrammen gelöscht. Da die Stadt leider nicht unterscheiden kann, ob eine solche E-Mail ein Hackerangriff war oder Sie sich einen ärgerlichen Virus eingefangen haben und es möglicherweise selbst nicht wissen, erhalten Sie keine Nachricht über die Löschung.
Wenn Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Portable Document Format (.pdf)
- Textdateien (.txt)
- Bilder (.bmp, .jpg und .png)
- Text (.docx und .odt)
- Tabellen (.xlsx und .ods)
- Präsentationen (.pptx und .odp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Münster zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine Makros verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. Die Dateien können zur Verringerung der Dateigröße gepackt werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Münster nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (.zip) entgegen.
Die Gesamtgröße der Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt. Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Stadtverwaltung.
Die Stadt Münster eröffnet den Zugang für einfache E-Mails an die Mailadresse stadtverwaltung@stadt-muenster.de.
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Eine einfache E-Mail ist nicht sicher. Sie kann leicht von Dritten im Internet mitgelesen werden (Verlust der Vertraulichkeit) oder aber auch abgeändert werden (Verlust der Integrität). Bitte prüfen Sie beim Versand einer einfachen E-Mail, ob Sie diese Risiken in Kauf nehmen wollen. Ferner benötigen einige Verwaltungshandlungen (z. B. ein Widerspruch Ihrerseits) grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift.
Die eigenhändige Unterschrift kann auch bei vielen Verfahren elektronisch erfolgen. Hierbei sind jedoch besondere Anforderungen zu erfüllen. Bitte lesen Sie dazu die besonderen Erklärungen zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Um die Vertraulichkeit und/oder die Integrität einer E-Mail zu gewährleisten, können Sie verschlüsselte und/oder einfach signierte E-Mails an die Mailadresse post@stadt-muenster.de. schicken.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an die Verwaltung senden.
Falls bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, werden Sie seitens des Empfängers über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.
Die Stadt Münster unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME.
Für die Verschlüsselung benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel der Stadt Münster.
Für die Einrichtung der hier angebotenen Verfahren zur sicheren elektronischen Kommunikation auf Ihren Endgeräten kann die Stadt Münster keine Hilfestellung geben.
S/MIME-Schlüssel: post@stadt-muenster.de.cer (cer, 1 KB)
Ausstellerzertifikat: gsgccr3personalsign2ca2020.crt (crt, 1 KB)
Zur Prüfung der Unveränderbarkeit der Mail sowie zur Feststellung der Authentizität des Absenders können Sie Ihre E-Mail fortgeschritten signieren. Die oben beschriebenen Standards für die Verschlüsselung werden auch zur Signatur akzeptiert.
Vor der Akzeptanz Ihrer Signatur setzen Sie sich zu einer einmaligen Identitätsprüfung mit einer Ihnen bekannten Mitarbeiterin oder einem Ihnen bekannten Mitarbeiter bei der Stadt Münster in Verbindung.
Die Stadt Münster verfügt über ein sogenanntes elektronisches Behördenpostfach (beBPo). Die Übertragung der Nachrichten an ein beBPo Postfach erfolgt verschlüsselt und ist somit für Nachrichten mit schützenswerten Informationen geeignet.
Um der Stadt Münster eine beBPo-Nachricht zu senden, wählen Sie bitte aus dem SAFE-Verzeichnisdienst die ID "Stadt Münster – Stadt Münster", (Safe-ID: DE.Justiz.79c99486-99a8-4456-a132-cfeba5e955dd.832b).
Um die interne Verteilung Ihrer Nachricht zu beschleunigen, geben Sie bitte im Betreff der Nachricht immer das Empfängeramt und ein Schlagwort zur Vorgangseigenschaft an. Nutzen Sie dazu bitte die bekannten Amtsziffern oder die Ämterbezeichnungen. Beispiele:
"Amt 32 – Bußgeldstelle" oder "Ordnungsamt – Bußgeldstelle"
"Amt 36 – ABH" oder "Rechts- und Ausländeramt – ABH"
Es können auch die Aktenzeichen der Sachbearbeitung angegeben werden, zum Beispiel "36.22.xxxx" für das Rechts- und Ausländeramt.
Bitte verwenden Sie als Identifikationsmerkmal keine Kassenzeichen im Betreff der Nachricht.
Kassenzeichen lassen sich im Rahmen der Nachrichtenverteilung nicht einem Vorgang zuordnen.